 |
Sie haben den zweiten Abschnitt Ihrer ärztlichen Prüfung bestanden
und Ihre Approbation erhalten?
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
Hier finden Sie einige generelle Hinweise, was jetzt zu tun
ist.
- Sie müssen sich möglichst bald bei Ihrer Ärztekammer
als Mitglied anmelden.
Die Kammerzugehörigkeit richtet sich in erster Linie nach dem Ort Ihrer Tätigkeit. Das
bedeutet, dass sich die Ärztin/der Arzt in dem Bundesland anmeldet, in dem sie/er
ärztlich tätig ist. Übt die Ärztin/der Arzt keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet
sich die Kammerzugehörigkeit nach dem Hauptwohnsitz.
- Die Ansprechpartnerinnen für Ihre Anmeldung
sind die Mitarbeiterinnen unseres Ärzteverzeichnisses, die Sie zu den
folgenden Zeiten erreichen können:
|
Telefonisch erreichbar unter |
040/ 20 22 99 130 |
| Montag |
9 - 16
Uhr |
|
Mittwoch |
9 - 18
Uhr |
|
Freitag |
9 - 14
Uhr |
|
|
|
Persönlich erreichen Sie uns im |
Erdgeschoss des
Ärztehauses |
|
Montag, Dienstag u. |
|
|
Donnerstag |
9 - 16
Uhr |
|
Mittwoch |
9 - 18
Uhr |
|
Freitag |
9 - 14
Uhr |
| |
|
|
Die Anmeldung sollte nach Möglichkeit persönlich erfolgen. |
Hierzu legen Sie uns bitte folgende Original-Urkunden vor:
- Zeugnis über den letzten Abschnitt der ärztlichen
Prüfung
- Approbation
- Personalausweis oder Reisepass
- evtl. vorhandene Promotionsurkunde
Achtung!
- Der Arztausweis ist ein Mitgliedsausweis.
Falls Sie die Ausstellung eines Arztausweises wünschen, benötigen wir
ein Passfoto.
- Denken Sie bitte unbedingt daran, sich bei unserem
Versorgungswerk anzumelden.
Vom Versorgungswerk
erhalten Sie Ihre spätere Alters-, bzw. gegebenenfalls
Berufsunfähigkeitsrente. Auskünfte erhalten Sie hier unter der
Telefonnummer: 040/ 22 71 96-0.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung. Informationen rund um die ärztlichen Prüfungen
und die Approbation finden Sie beim
Landesprüfungsamt für Heilberufe.
|