Das 2010 in Kraft getretene
Gendiagnostikgesetz (GenDG) schreibt vor, dass Ärztinnen und Ärzte, die
fachgebundene genetische Beratungen oder vorgeburtliche
Risikoabklärungen gemäß §§ 7 und 23 Gendiagnostikgesetz durchführen,
dafür ab dem 1. Februar 2012 eine entsprechende Qualifikation nachweisen
müssen. Eine Fristverlängerung konnte beim Bundesministerium leider
nicht erwirkt werden. Die in Hamburg zuständige Behörde für Gesundheit
und Verbraucherschutz ist allerdings darüber unterrichtet, dass nicht
alle von der Richtlinie betroffenen Ärztinnen und Ärzte bis zum 1.
Februar 2012 geschult werden können.
Inhaltliche Fragen beantwortet die Rechtsabteilung
der Ärztekammer Hamburg (040/20 22 99 151). Informationen zum
Gendiagnostikgesetz, zu Fragen und Antworten finden Sie auch in unserem
FAQ-Infoblatt.
Hier gelangen Sie zum
Gendiagnostikgesetz
Hier gelangen Sie zu den
Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission am Robert
Koch-Institut
Kurse und Wissenskontrolle in Hamburg
Die Ärztekammer Hamburg bietet zur
Erfüllung der Anforderungen eintägige Kurse und Wissenskontrollen an.
Termine: 30.3. 2012; 31.03.2012; 08.06.2012; 09.06.2012
Direkter Link zur Anmeldung oder
Anmeldung über
www.fortbildung.aekhh.de.
Kurs und Prüfung werden 50 Euro kosten.
Es ist auch möglich, lediglich an der Wissenskontrolle teilzunehmen -
allerdings nur dann, wenn der in der Richtlinie ebenfalls
vorgeschriebene praktisch-kommunikative Teil der Qualifizierungsmaßnahme
bereits als abgeleistet gilt. Das ist beispielsweise für alle
Fachärztinnen und Fachärzte der Fall, die die psychosomatische
Grundversorgung absolviert haben. Wir empfehlen allerdings für einen
erfolgreichen Abschluss der Wissenskontrolle in jedem Fall den Besuch
des Refresher-Kurses. Er dient auch als äquivalente Fortbildung im Sinne
der praktisch-kommunikativen Anforderungen der Richtlinie.
Sollten Sie Fragen zu Terminen und Inhalte der
Fortbildungsveranstaltungen haben, wenden Sie sich bitte an die
Fortbildungsakademie. E-Mail:
akademie@aekhh.de,
bzw. Telefon 040-20 22 99 300.