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Medizinprodukte
Seit dem 1. Januar 2002
wurden die
Regelungen zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung
konkretisiert. In der
Broschüre "Medizinprodukte"
hat die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und
Verbraucherschutz (BSG) die wichtigsten
Informationen zusammengestellt.
Die Empfehlung der Länder für die
Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten (Download
im PDF-Format) beinhaltet unter anderem die rechtliche
Situation, die Anforderungen an Aufbereitungseinheiten für
Medizinprodukte (AEMP) sowie die Anforderungen an die Sachkenntnis
des mit der Aufbereitung betrauten Personals.
Darüber hinaus hat die BSG Arbeitsmaterialien entwickelt, welche
den zusätzlichen Aufwand für Arztpraxen möglichst gering halten
sollen:
Darüber hinausgehende Auskünfte gibt
die BSG, Billstr. 80a, 20539 Hamburg, Telefon 42837 -3083, -3888, -2647,
-2648, 2649.
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Vorträge der Veranstaltung "Aufbereitung von Medizinprodukten -
Wegweiser durch den Hygienedschungel" der Ärztekammer und der
Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vom 30.03.2007
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