Medizinprodukte
Die „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von
Medizinprodukten“ wurden aktualisiert, präzisiert und ergänzt.
Nähere Informationen dazu finden
Sie auf der Homepage des
Robert Koch-Institutes
Die Behörde für Gesundheit und
Verbraucherschutz (BGV) erarbeitet derzeit
Informationsmaterialien, die in Kürze zur Verfügung stehen werden.
Die Empfehlung der Länder für die
Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten (Download
im PDF-Format) beinhaltet unter anderem die rechtliche
Situation, die Anforderungen an Aufbereitungseinheiten für
Medizinprodukte (AEMP) sowie die Anforderungen an die Sachkenntnis
des mit der Aufbereitung betrauten Personals.
Darüber hinaus hat die BGV Arbeitsmaterialien entwickelt, welche
den zusätzlichen Aufwand für Arztpraxen möglichst gering halten
sollen:
Darüber hinausgehende Auskünfte gibt
die BGV, Billstr. 80a, 20539 Hamburg, Telefon 42837 -3083, -3888, -2647,
-2648, 2649.
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zuletzt geändert: 19.02.2013
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