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Informationen zur ärztlichen Qualitätssicherung:

Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
www.aezq.de

Das ÄZQ ist das Kompetenzzentrum von BÄK und KBV für med. Leitlinien, Patienteninformationen und Patientensicherheit.

Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)
www.bqs-online.com

Seit 2001 leitet und koordiniert die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) die inhaltliche Entwicklung und organisatorische Umsetzung der externen vergleichenden Qualitätssicherung in den deutschen Krankenhäusern nach § 137 Sozialgesetzbuch V.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ((IQWIG)
www.iqwig.de

Das IQWiG ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das den Nutzen medizinischer Leistungen für den Patienten untersucht.

Gemeinsamer Bundesausschuss
www.g-ba.de

Der Gemeinsame Bundesausschuss
ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Kranken-häuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und beschließt Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung e.V. (GQMG)
www.gqmg.de

Die GQMG bietet aktuelle Informationen zum Themenkomplex Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.


EQS-Hamburg Landesgeschäftsstelle Qulitätssicherung (EQS)
www.eqs.de

Die EQS-Hamburg-Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung ist als eine gemeinsame Einrichtung aller an der Arbeitsgemeinschaft beteiligten Institutionen enstanden. Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hamburg setzt sich aus der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und der Krankenkassenverbände in Hamburg unter Einbeziehung der Ärztekammer Hamburg, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen und der Patientenvertreter zusammen.

Ihr Zweck ist die Durchführung der Erfassung und der Vergleich der Qualität medizinischer Leistungen.


Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung nach der Röntgen- und der Strahlenschutzverordnung:

Eine Ärztliche Stelle überprüft Röntgen-, nuklearmedizinische und strahlentherapeutische Einrichtungen. Sie hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Verringerung der Strahlenexposition zu geben.
Informationen zur Qualitätssicherung: 

  • Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik (Download im PDF-Format)
     
  • Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie (Download im PDF-Format)
     
  • Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung und Bekanntmachung zum Röntgenpass: (Download im PDF-Format)
     
  • Information der Ärztekammer zur Weitergabe von Röntgenbildern:
    (Download im PDF-Format; Download im Word-Format)

  • Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005
    (Download im PDF-Format)
  • Fachkunde Strahlenschutz, weitere Informationen
     
  • Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren, Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK)
     
  • Ein Excel-Tool zur Umrechnung der Einheiten des Dosis-Flächenproduktes (DFP) können Sie sich hier von der Seite des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit herunterladen. Sie finden das Programm oben auf der Seite. Achtung: Die erwähnten Referenzwerte beziehen sich auf die Schweiz.
     

Patientensicherheit: Berichts- und Lernsysteme für Ärzte

Berichts- und Lernsystem der deutschen Ärzteschaft für kritische Ereignisse in der Medizin

www.CIRSmedical.de

Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen

www.jeder-fehler-zaehlt.de
 


Medizinprodukte

Seit dem 1. Januar 2002 wurden die Regelungen zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung konkretisiert. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat Arbeitsmaterialien entwickelt, welche den zusätzlichen Aufwand für Arztpraxen möglichst gering halten sollen.


Zuletzt verändert: 15.03.2011

 
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