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Ärztliches Standesrecht beschreibt die grundlegenden Rechte und Pflichten, die Ärztinnen
und Ärzten in ihrer Berufsausübung zustehen.
Maßgeblich für ärztliches Handeln in der Hansestadt ist die Berufsordnung für
Hamburger Ärzte. Als übergeordnete Rechtsnorm liegt ihr das Hamburgische
Kammergesetz für die Heilberufe zugrunde.
Die Rechtsabteilung der Ärztekammer Hamburg vertritt die Körperschaft in juristischen
Auseinandersetzungen. Darüber hinaus berät sie die Gremien der Kammer, insbesondere in
berufsrechtlichen Angelegenheiten. Sie steht auch Kammermitgliedern für Auskünfte offen.
Justitiarin der Ärztekammer Hamburg ist Gabriela Luth.
Email:
- Gemeinsame
Clearingstelle
der Ärztekammer Hamburg, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft
Die Clearingstelle prüft auf Antrag Kooperationsverträge zwischen
niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Die Geschäftsführung der
Clearingstelle obliegt der Rechtsabteilung der Ärztekammer Hamburg.
Kontakt: Clearingstelle, c/o Ärztekammer Hamburg, Humboldtstr.
56, 22083 Hamburg, per E-Mail:
Beschwerdestelle/Schlichtungsstelle
Wenn Sie sich über einen Hamburger Arzt
oder eine Ärztin beschweren wollen, steht Ihnen die Beschwerdestelle der
Ärztekammer zur Verfügung:
Bei Schadensersatzansprüchen gegen einen Arzt oder eine Ärztin wenden
Sie sich direkt an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen:
Bei der Gestaltung der Arzt-Homepages
gelten bestimmte Rechtsvorschriften nach dem Teledienstegesetz:
Presseveröffentlichungen über Ärzte - Grenzen
und Möglichkeiten redaktioneller Beiträge und Anzeigen
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