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Die Ethik-Kommission der Ärztekammer prüft Anträge auf klinische Studienvorhaben, die in Hamburg durchgeführt werden sollen. Bei den Primärbegutachtungen handelt es sich um Studien, die vom in Hamburg ansässigen Versuchsleiter oder in seinem Auftrag von einer Pharma- oder Auftragsfirma übersandt werden. Bei der Prüfung berücksichtigt werden die berechtigten Forschungsinteressen des Arztes, aber auch die des Patienten im Hinblick auf das Nutzen-Risiko-Verhältnis bei Teilnahme an einer klinischen Prüfung. Dabei sind medizinische, juristische und versicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Ein uneingeschränkt positives Votum kann nur nach zufriedenstellender Klärung aller zu berücksichtigenden Punkte erteilt werden.

Zusätzlich zu diesen Erstbegutachtungen werden Multicenterstudien nachbegutachtet. Hierbei handelt es sich um Studienvorhaben, die bereits in einem anderen Bundesland von der für den dortigen Versuchsleiter zuständigen Ethik-Kommission geprüft und mit einem positiven Votum versehen wurden. Im Hinblick auf hiesige Gegebenheiten (Qualifikation des Prüfarztes in Hamburg, Wahrung der Rechte und Pflichten der hiereinzubeziehenden Patienten) erfolgt hier ein verkürztes Prüfverfahren.

Kommissarische Geschäftsführung
Dipl.-Dok. Maike Habeck-Heyer
Humboldtstr. 67a
22083 Hamburg
Tel.: 040/ 20 22 99 240
Fax: 040/ 20 22 99 410
Email:

Anfragen an die Ethik-Kommission

Antrag für eine zustimmende Bewertung einer klinischen Arzneimittelstudie nach dem neuen Arzneimittelgesetz:

Modul 1 können Sie auf deutsch oder englisch beantworten, Modul 2 sollte aber auf deutsch ausgefüllt werden.

Formblätter für Ihren Antrag:

Sofern Sie eine Multicenterstudie zur Nachbegutachtung mit bereits vorliegendem Votum der für den außerhalb Hamburgs ansässigen Versuchsleiter übersenden wollen, entfällt die Beantwortung des Fragenkataloges (Grundsätze für die Arbeit der Ethik-Kommission). In diesem Fall bitten wir Sie um Übersendung des vorliegenden Votums, des Studienprotokolls sowie der Patienteninformation/Einverständniserklärung.

Anfragen an die Ethik-Kommission sind gebührenpflichtig. Der Gebührenbescheid wird Ihnen zusammen mit dem Votum der Ethik-Kommission übersandt.

Sitzungstermine nennen wir Ihnen auf Anfrage.


Satzung


Satzung der Ethik-Kommission (Download im PDF-Format)


Mitglieder


Ethik-Kommission

Zuletzt geändert: 9.4.2013

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