ONLINE-SERVICE

Hier können Sie als Veranstalter die
Vergabe von Fortbildungspunkten durch die Ärztekammer Hamburg
beantragen.

Hier können Sie Fortbildungen,
Weiterbildungskurse und Vortragsveranstaltungen der Ärztekammer Hamburg,
sowie Veranstaltungen der Hausärztlichen Fortbildung und der APH buchen.

Hier können Sie Ihre persönlichen
Barcode-Etiketten für die elektronische Erfassung Ihrer Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen bestellen.
FORTBILDUNGSAKADEMIE
Die Räumlichkeiten der Akademie stehen, wenn neben dem Eigenbetrieb
terminlich möglich, auch externen Veranstaltern zur Verfügung.
Für weitere Auskünfte rufen Sie uns gerne an:
Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg
Lerchenfeld 14
22081 Hamburg
Tel. 040/20 22 99 300
Fax 040/20 22 99 430
E-Mail:
Anfahrtsskizze
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Sie erreichen uns telefonisch wochentags in der Zeit von 9 bis 15.30
Uhr. Meistens aber auch darüber hinaus bis in die frühen Abendstunden
oder Sonnabendvormittags.
Die Fortbildungsakademie befindet sich im Hause Hammoniabad
unmittelbar an der Haltestelle Mundsburg (U-Bahnlinie U2, Busse der
Linien 25, 173).
Kostenpflichtige
Parkplätze stehen hinter dem Gebäude „Hammoniabad“ auf dem Parkdeck oder
in der Tiefgarage zur Verfügung. Die Einfahrt befindet sich links neben
dem Gebäude.
Die Ärztekammer Hamburg bietet über die
eigene Fortbildungsakademie zahlreiche Veranstaltungen zur Fort- und
Weiterbildung für Ärzte an. Darüber hinaus besteht ein umfangreiches
Angebot für die medizinischen Assistenzberufe. Das Programm umfasst im
Einzelnen:
- Vortrags- und
Diskussionsveranstaltungen
- Fortbildungsseminare zu aktuellen
Themen
- Kurse im Rahmen der ärztlichen
Weiterbildung
Vortragsveranstaltungen stehen meist
allen interessierten Besuchern offen, eine Anmeldung ist in der Regel
nicht erforderlich. Die Teilnahme an Kursen und Seminaren ist ohne
vorherige Anmeldung nicht möglich, da die Anzahl der Plätze begrenzt
ist. Wir bitten um Verständnis, wenn bei der Anmeldung Mitglieder der
Ärztekammer Hamburg bevorzugt werden, freie Kursplätze werden aber
selbstverständlich gerne an externe Interessenten vergeben.
Das
Jahresprogramm der Fortbildungsakademie wird vom
interdisziplinär besetzten
Fortbildungsausschuss der Ärztekammer Hamburg
vorgeschlagen und begleitet. Das Angebot für die medizinischen
Assistenzberufe wird von einem berufsgruppenübergreifend
zusammengesetzten, eigenen Ausschuss betreut.
Im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung nach SGB V ist die
Fortbildungsakademie zuständig für die Anerkennung und Punktbewertung
von Veranstaltungen und die Zertifikatvergabe an die Hamburger
Kammermitglieder. Grundlage ist dabei die aktuelle
Fortbildungsordnung für
Hamburger Ärztinnen und Ärzte.
Eine Akkreditierung von Fremdveranstaltern ist in Vorbereitung.
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PROGRAMM DER FORTBILDUNGSAKADEMIE
Aktuelles
HFH -
Hausärztliche
Fortbildung Hamburg
Die HFH ist eine
gemeinsame Initiative des Instituts für Allgemeinmedizin am
Universitätsklinikum Eppendorf, des Hausärzteverbandes Hamburg, des
Vereins Hausärztlicher Internisten Hamburg und der Fortbildungsakademie
der Ärztekammer mit dem Ziel, speziell für Hausärzte ein unabhängiges,
evidenzbasiertes, aufeinander abgestimmtes, für alle erreichbares und
bezahlbares Fortbildungsprogramm anzubieten. Besonderes Augenmerk wird
dabei auf moderne didaktische Verfahren und die Berücksichtigung
hausärztlicher Rahmenbedingungen gelegt. Das gesamte, inhaltlich
relevante Spektrum soll dabei in fünf Jahren behandelt werden,
gleichzeitig mit der Möglichkeit, die notwendige Punktzahl im Rahmen der
Fortbildungsverpflichtung zu erlangen. Das Programm wird darüber hinaus
evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Zur Steuerung der HFH hat
sich ein aus VertreterInnen der Kooperationspartner zusammengesetztes
Kuratorium gebildet.
Termine und Inhalte für die neue Saison in Kürze
Anmeldebedingungen:
Die Anmeldung erfolgt auf unserer Homepage
www.aerztekammer-hamburg.de oder per Fax-Formular. Bitte geben Sie
an, ob Sie Mitglied im Hausärzteverband, der DEGAM oder dem VHIH sind.
Bei weiteren Fragen richten Sie sich an die Fortbildungsakademie per
E-Mail
akademie@aekhh.de oder telefonisch an Frau Meyer (040/20 22 99-304)
und
Frau Harff (-302).
Die Veranstaltungen werden von der Ärztekammer Hamburg mit je vier
Fortbildungspunkten anerkannt.
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ANTRÄGE | INFORMATIONSBLÄTTER
-
Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikates
(Download
im PDF-Format)
- Anmeldung einer Hospitation zur Anrechnung auf das
Fortbildungszertifikat
(Download
im PDF-Format)
- Bestätigung einer Hospitation zur Anrechnung auf das
Fortbildungszertifikat
(Download
im PDF-Format)
Wichtiger Hinweis: Die Punkte für eine Hospitation können nur nach
vorheriger Anmeldung vergeben werden.
- Richtlinien für Mitglieder der Ärztekammer Hamburg
zur Beantragung des Fortbildungszertifikates (Januar 2007)
(Download
im PDF-Format)
- Richtlinien für Veranstalter von ärztlichen
Fortbildungsveranstaltungen in Hamburg
(Download
im PDF-Format)
- Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer
(Download
im PDF-Format)
- Information zur Fortbildungsverpflichtung für Fachärzte im
Krankenhaus
(Download
im PDF-Format)
Detaillierte
Informationen zur bundesweit einheitlichen, elektronischen Erfassung der
Fortbildungspunkte über den elektronischen Informationsverteiler (EIV)
bei der Bundesärztekammer erhalten Sie unter
www.eiv-fobi.de.
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FORTBILDUNGSORDNUNG
Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)
Am 1. Januar 2004 ist das
„Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG)
in Kraft getreten. Gemäß § 95 d SGB V verpflichtet der Gesetzgeber
damit die Vertragsärzte zur regelmäßigen Fortbildung und deren
Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung in
Fünfjahreszeiträumen. Bei Nichteinhaltung dieser Fortbildungspflicht
drohen empfindliche Sanktionen. Nach § 137 SGB V sind auch alle
Fachärzte an Krankenhäusern zur Fortbildung verpflichtet. Die bisher
ausschließlich berufsrechtlich geregelte ärztliche Fortbildungspflicht
ist fortan Bestandteil des Sozialgesetzbuches und damit Bundesgesetz.
Auszüge aus dem SGB V im Original finden Sie
hier (Download
im PDF-Format).
Fortbildungsordnung für Hamburger Ärztinnen
und Ärzte
Die Bundesärztekammer hatte rasch auf die neue Gesetzgebung
reagiert und unter Mitwirkung der Landesärztekammern eine (Muster-)
Fortbildungssatzung erarbeitet, die auf dem 107. Deutschen Ärztetag im
Mai 2004 in Bremen mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde. Die
Hamburger Kammerversammlung hat die daraufhin notwendig gewordene
Novellierung der
Fortbildungsordnung für Hamburger Ärztinnen und
Ärzte (FBO) am 23. Juni 2004 beschlossen. Die neue FBO
ist im Juli von der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit genehmigt
worden und konnte rückwirkend zum 1. Juli 2004 in Kraft treten.
-
Fortbildungsordnung
für Hamburger Ärztinnen und Ärzte
wie am 1. Juli 2004 in Kraft getreten - Änderung am 30. Oktober
2006 von der Kammerversammlung beschlossen und am 18. Dezember 2006
von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und
Verbraucherschutz
genehmigt - (Download im PDF-Format)
Die genauen Verfahren zur Anerkennung von Veranstaltungen, zur
Verwaltung der Fortbildungspunkte für Hamburger Kammermitglieder und
zum Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung befinden sich
noch in der Abstimmung. Dabei finden die Beratungsergebnisse des
Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung sowie weiterer
Arbeitsgruppen auf Bundes- und Landesebene laufend noch Eingang. Über
den aktuellen Stand informieren Sie stets aktuell
Informationsblätter
der Ärztekammer Hamburg.
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Zuletzt verändert: 21.5.2013 |
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