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blind.gif (43 bytes) Ärztliche Fortbildung
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ONLINE-SERVICE
 

Hier können Sie als Veranstalter die Vergabe von Fortbildungspunkten durch die Ärztekammer Hamburg beantragen.

Hier können Sie Fortbildungen, Weiterbildungskurse und Vortragsveranstaltungen der Ärztekammer Hamburg, sowie Veranstaltungen der Hausärztlichen Fortbildung und der APH buchen.
 

Hier können Sie Ihre persönlichen Barcode-Etiketten für die elektronische Erfassung Ihrer Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bestellen.


FORTBILDUNGSAKADEMIE

Die Räumlichkeiten der Akademie stehen, wenn neben dem Eigenbetrieb terminlich möglich, auch externen Veranstaltern zur Verfügung.

Für weitere Auskünfte rufen Sie uns gerne an:

Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg
Lerchenfeld 14
22081 Hamburg
Tel. 040/20 22 99 300
Fax 040/20 22 99 430
E-Mail:


Anfahrtsskizze

   

Sie erreichen uns telefonisch wochentags in der Zeit von 9 bis 15.30 Uhr. Meistens aber auch darüber hinaus bis in die frühen Abendstunden oder Sonnabendvormittags.

Die Fortbildungsakademie befindet sich im Hause Hammoniabad
unmittelbar an der Haltestelle Mundsburg (U-Bahnlinie U2, Busse der Linien 25, 173).

Kostenpflichtige Parkplätze stehen hinter dem Gebäude „Hammoniabad“ auf dem Parkdeck oder in der Tiefgarage zur Verfügung. Die Einfahrt befindet sich links neben dem Gebäude.

Die Ärztekammer Hamburg bietet über die eigene Fortbildungsakademie zahlreiche Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung für Ärzte an. Darüber hinaus besteht ein umfangreiches Angebot für die medizinischen Assistenzberufe. Das Programm umfasst im Einzelnen:

  • Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen
  • Fortbildungsseminare zu aktuellen Themen
  • Kurse im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung

Vortragsveranstaltungen stehen meist allen interessierten Besuchern offen, eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich. Die Teilnahme an Kursen und Seminaren ist ohne vorherige Anmeldung nicht möglich, da die Anzahl der Plätze begrenzt ist. Wir bitten um Verständnis, wenn bei der Anmeldung Mitglieder der Ärztekammer Hamburg bevorzugt werden, freie Kursplätze werden aber selbstverständlich gerne an externe Interessenten vergeben.

Das Jahresprogramm der Fortbildungsakademie wird vom interdisziplinär besetzten Fortbildungsausschuss der Ärztekammer Hamburg vorgeschlagen und begleitet. Das Angebot für die medizinischen Assistenzberufe wird von einem berufsgruppenübergreifend zusammengesetzten, eigenen Ausschuss betreut.

Im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung nach SGB V ist die Fortbildungsakademie zuständig für die Anerkennung und Punktbewertung von Veranstaltungen und die Zertifikatvergabe an die Hamburger Kammermitglieder. Grundlage ist dabei die aktuelle Fortbildungsordnung für Hamburger Ärztinnen und Ärzte. Eine Akkreditierung von Fremdveranstaltern ist in Vorbereitung.

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PROGRAMM DER FORTBILDUNGSAKADEMIE

Aktuelles
  • Kurse/Seminare/Vorträge der Fortbildungsakademie im Internet buchen
     
  • Veranstaltungen ab Januar 2012 - Ausgabe Nr. 209
     
  • Veranstaltungen - Vorträge

    Das Programm der neuen Saison ist da! Sämtliche Vorträge der Fortbildungsakademie für das erste Halbjahr finden Sie auf diesem Plakat.

    Sie möchten in Ihrer Einrichtung auch ein Plakat aufhängen? Unter der Rufnummer 20 22 99 -300 (Fortbildungsakademie) oder -200 (Pressestelle) können Sie Plakate bestellen.
     

HFH - Hausärztliche Fortbildung Hamburg

Das interdisziplinäre Fortbildungscurriculum für Hausärzte ist eine gemeinsame Initiative des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Eppendorf, des Hausärzteverbandes Hamburg, des Vereins Hausärztlicher Internisten Hamburg und der Fortbildungsakademie der Ärztekammer. Es zielt darauf, speziell für Hausärzte ein unabhängiges, evidenzbasiertes, aufeinander abgestimmtes, für alle erreichbares und bezahlbares Fortbildungsprogramm anzubieten.

Das Programm wird darüber hinaus evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Zur Steuerung der HFH hat sich ein aus Vertreterinnen und Vertretern der Kooperationspartner zusammengesetztes Kuratorium gebildet.

Im ersten Halbjahr 2011 werden vier Großveranstaltungen angeboten, die eine Mischung aus Fallbesprechungen, Expertenvorträgen und Podiumsdiskussion darstellen. Zwei Veranstaltungen haben bereits stattgefunden.

Inhalte der Veranstaltungstermine im 2. Halbjahr 2011:

  • 13.09.2011: Update KHK
  • 18.10.2011: Rehabilitation, Heil- und Hilfsmittelverordnung am Beispiel des Schlaganfalls: Gute Verordnung ohne Angst vor Gegress
  • 08.11.2011: "Männergesundheit" - eine kritische Beleuchtung
  • 13.12.2011: Infektiöse Atemwegserkrankungen

Anmeldebedingungen:
Die Anmeldung erfolgt online unter www.fortbildung.aekhh.de oder per Fax-Formular. Bitte geben Sie an, ob Sie Mitglied im Hausärzteverband, der DEGAM oder dem VHIH sind.

 

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ANTRÄGE | INFORMATIONSBLÄTTER

  • Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikates
    (Download im PDF-Format)
     
  • Anmeldung einer Hospitation zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat
    (Download im PDF-Format)
     
  • Bestätigung einer Hospitation zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat
    (Download im PDF-Format)

    Wichtiger Hinweis: Die Punkte für eine Hospitation können nur nach vorheriger Anmeldung vergeben werden.

     
  • Richtlinien für Mitglieder der Ärztekammer Hamburg zur Beantragung des Fortbildungszertifikates (Januar 2007)
    (Download im PDF-Format)
     
  • Richtlinien für Veranstalter von ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen in Hamburg
    (Download im PDF-Format)
     
  • Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer
    (Download im PDF-Format)

     
  • Information zur Fortbildungsverpflichtung für Fachärzte im Krankenhaus
    (Download im PDF-Format)

     

Detaillierte Informationen zur bundesweit einheitlichen, elektronischen Erfassung der Fortbildungspunkte über den elektronischen Informationsverteiler (EIV) bei der Bundesärztekammer erhalten Sie unter www.eiv-fobi.de.

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FORTBILDUNGSORDNUNG


Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)

Am 1. Januar 2004 ist das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG) in Kraft getreten. Gemäß § 95 d SGB V verpflichtet der Gesetzgeber damit die Vertragsärzte zur regelmäßigen Fortbildung und deren Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung in Fünfjahreszeiträumen. Bei Nichteinhaltung dieser Fortbildungspflicht drohen empfindliche Sanktionen. Nach § 137 SGB V sind auch alle Fachärzte an Krankenhäusern zur Fortbildung verpflichtet. Die bisher ausschließlich berufsrechtlich geregelte ärztliche Fortbildungspflicht ist fortan Bestandteil des Sozialgesetzbuches und damit Bundesgesetz. Auszüge aus dem SGB V im Original finden Sie hier (Download im PDF-Format).

Fortbildungsordnung für Hamburger Ärztinnen und Ärzte

Die Bundesärztekammer hatte rasch auf die neue Gesetzgebung reagiert und unter Mitwirkung der Landesärztekammern eine (Muster-) Fortbildungssatzung erarbeitet, die auf dem 107. Deutschen Ärztetag im Mai 2004 in Bremen mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde. Die Hamburger Kammerversammlung hat die daraufhin notwendig gewordene Novellierung der Fortbildungsordnung für Hamburger Ärztinnen und Ärzte (FBO) am 23. Juni 2004 beschlossen. Die neue FBO ist im Juli von der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit genehmigt worden und konnte rückwirkend zum 1. Juli 2004 in Kraft treten.
  • Fortbildungsordnung für Hamburger Ärztinnen und Ärzte
    wie am 1. Juli 2004 in Kraft getreten  - Änderung am 30. Oktober 2006 von der Kammerversammlung beschlossen und am 18. Dezember 2006 von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
    genehmigt - (Download im PDF-Format)


Die genauen Verfahren zur Anerkennung von Veranstaltungen, zur Verwaltung der Fortbildungspunkte für Hamburger Kammermitglieder und zum Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung befinden sich noch in der Abstimmung. Dabei finden die Beratungsergebnisse des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung sowie weiterer Arbeitsgruppen auf Bundes- und Landesebene laufend noch Eingang. Über den aktuellen Stand informieren Sie stets aktuell Informationsblätter der Ärztekammer Hamburg.

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Zuletzt verändert: 03.01.2012