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Ärztekammer beginnt mit Herausgabe elektronischer Arztausweise „Wir sind bestens vorbereitet“
(11.1.2010)
Die Ärztekammer Hamburg gibt elektronische Arztausweise an alle Hamburger Ärztinnen und Ärzte heraus, die im Auftrag der Behörde für Soziales, Gesundheit, Familie und Verbraucherschutz Gutachten nach dem Schwerbehindertenrecht erstellen.
Mit dem elektronischen Arztausweis können diese Ärzte sich im so genannten Gutachterverfahren gegenüber dem Internetportal „Go-vernmentGateway“ sicher authentifizieren und zukünftig elektroni-sche Dokumente rechtsverbindlich digital unterschreiben. Das Versorgungsamt Hamburg erfüllt damit eine Vorgabe des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.
Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg, erklärt dazu in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Ärzteblattes: „Wir haben das Projekt von Anfang an sehr unterstützt, weil wir darin neben dem inhaltlichen Erfordernis auch die Chance sahen, uns für einen zunächst überschaubaren Kreis von Kolleginnen und Kollegen mit dem Procedere vertraut zu machen, welches mit der Herausgabe von elektronischen Arztausweisen verbunden ist. Wenn dann der Startschuss fällt und die über 12.000 Hamburger Ärztinnen und Ärzte elektronische Arztausweise beantragen, sind wir darauf bestens vorbereitet.“
Bei der Ärztekammer hat sich zunächst eine Arbeitsgruppe mit dem durch die Vorgaben des Signaturgesetzes sehr aufwändigen Verfahren vertraut gemacht und entsprechende Informationsmaterialien erarbeitet, die den Antragstellern das Verfahren ebenso erleichtern soll, wie den Mitarbeiterinnen im Ärzteverzeichnis, die für die Prüfung und Bearbeitung der Anträge zuständig sind. Um es den Ärzten so unkompliziert wie möglich zu machen, bietet die Kammer darüber hinaus einen besonderen Service an – übrigens ohne, dafür Gebühren zu verlangen.
Pressestelle der Ärztekammer Hamburg
Telefon: 040 / 20 22 99 200
verantwortlich: Sandra Wilsdorf
(11.1.2010) |
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