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Ärzteparlament fordert Einführung des Anonymen Krankenscheins Medizinische Versorgung Papierloser verbessern
(20.1.2010)
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg fordert die Einführung eines anonymen Krankenscheins für Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Hamburg. Ziel soll sein, dass auch „Papierlose“ medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können, ohne dass sie Angst haben müssen, dass ihre Daten weitergegeben oder sie abgeschoben werden. „Die medizinische Versorgung von Illegalisierten muss sich bessern. Auch ihnen muss es möglich sein, Ärztinnen und Ärzte oder auch Krankenhausbehandlung in Anspruch zu nehmen“, sagte Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg und Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer vor den Vertreterinnen und Vertretern der Hamburger Ärzteschaft. Werdenden Müttern solle die Teilnahme an der Schwangeren-Vorsorge ermöglicht werden, und die Neugeborenen müssten eine Geburtsurkunde und die für Säuglinge und Kleinkinder vorgesehene ärztliche Betreuung erhalten.
So heißt es unter anderem in dem Beschluss: „Die Ärztekammer Hamburg fordert eine politische Lösung und klare Regelungen für die medizinische Versorgung illegal in Hamburg lebender Menschen. Denn ein kranker Mensch ist in erster Linie jemand, der ärztlicher Hilfe bedarf, und zwar unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion oder seinem Aufenthaltsstatus. Ein Krankheitsfall stellt Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus vor ein enormes Problem: Die private Kostenübernahme der Arztrechnungen übersteigt oftmals die finanziellen Mittel. Der Aufschub einer ärztlichen Behandlung führt aber in vielen Fällen zu Verschlimmerung und sogar Chronifizierung von Erkrankungen, die durch frühzeitige Maßnahmen hätte verhindert werden können.“
Pressestelle der Ärztekammer Hamburg
Telefon: 040/ 20 22 99 200
verantwortlich: Dorthe Kieckbusch /
Beschluss der Delegiertenversammlung am 18.1.2010
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg hat am 18.1.2010 folgende Resolution zur gesundheitlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten ohne gesicherten Aufenthaltsstatus beschlossen:
Die Ärztekammer Hamburg fordert eine politische Lösung und kla-re Regelungen für die medizinische Versorgung illegal in Hamburg lebender Menschen. Denn ein kranker Mensch ist in erster Linie jemand, der ärztlicher Hilfe bedarf, und zwar unabhängig von sei-ner Herkunft, seiner Religion oder seinem Aufenthaltsstatus. Ein Krankheitsfall stellt Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus vor ein enormes Problem: Die private Kostenübernahme der Arzt-rechnungen übersteigt oftmals die finanziellen Mittel. Der Aufschub einer ärztlichen Behandlung führt aber in vielen Fällen zu Ver-schlimmerung und sogar Chronifizierung von Erkrankungen, die durch frühzeitige Maßnahmen hätte verhindert werden können. Kranke und Schwangere nehmen notwendige Behandlungen nicht in Anspruch.
Die Ergebnisse der Studie "Leben in der Schattenwelt - Studie zur Situation von Menschen ohne gültige Papiere in Hamburg", die vom Diakonischen Werk Hamburg in Auftrag gegeben wurde, liegen inzwischen vor. Anhand von systematischen Schätzmethoden des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) lag die Zahl der Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere in Hamburg im Jahr 2007 zwischen 6.000 und 22.000. Der größte Anteil ist im Haupterwerbsalter, der Anteil der Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter wird immerhin auf mindestens acht Prozent geschätzt.
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg fordert den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, einen anonymen Krankenschein für „Papierlose“ einzuführen oder andere Ansätze eines geregelten Zugangs zum Gesundheitssystem zu entwickeln und umzusetzen. Werdenden Müttern muss die Teilnahme an der Schwangeren-Vorsorge ermöglicht werden, und die Neu-geborenen müssen eine Geburtsurkunde und die für Säuglinge und Kleinkinder vorgesehene ärztliche Betreuung erhalten. Ziel soll sein, dass auch „Papierlose“ medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können, ohne dass sie Angst haben müssen, dass ihre Daten weitergegeben oder sie abgeschoben werden.
(20.1.2010) |
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