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Wahlen zur Versammlung der Hamburger Ärztekammer
Auch Hamburger Ärztinnen und Ärzte wählen ihr neues Parlament
(16.9.2002)

Die mehr als 11.000 Ärztinnen und Ärzte der Hansestadt sind aufgerufen, in den kommenden zwei Wochen eine neue Ärztekammer-Versammlung zu wählen. Das Parlament der Ärzte ist das höchste Gremium der ärztlichen Selbstverwaltung. Es hat 55 Mitglieder und wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt.

Zur Wahl stellen sich 88 Direktkandidaten – sie bewerben sich um 20 zu besetzende Vertretermandate – und sechs Wahllisten. Sie entsenden, ähnlich wie politische Parteien im Bundestag, prozentual zum Stimmenanteil insgesamt 35 Delegierte ins Hamburger Ärzteparlament.

Mitglied in der Ärztekammer Hamburg – damit stimmberechtigt zur Kammerwahl – sind alle Ärztinnen und Ärzte, die in Hamburg ihren Beruf ausüben. Dabei ist es unerheblich, ob sie im Angestelltenverhältnis – beispielsweise im Krankenhaus – oder als niedergelassener Arzt in der eigenen Praxis Patienten versorgen. Auch freiwillige Kammermitglieder – dazu zählen Hamburger Ärzte im Ruhestand oder Ärzte, die zur Zeit eine nichtärztliche Tätigkeit ausüben, dürfen wählen.

Der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Dr. Frank Ulrich Montgomery, forderte alle Kolleginnen und Kollegen auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. „Unabhängig davon wen Sie wählen: Nehmen Sie die Chance zur Wahl wahr! Nur eine ärztliche Vertretung, die sich durch eine hohe Beteiligung an der Abstimmung legitimiert weiß, kann mit Nachdruck ärztliche Interessen gegenüber Dritten geltend machen“, appellierte Montgomery an die Hamburger Ärztinnen und Ärzte.

Gewählt wird per Briefwahl bis zum 5. Oktober. Zwei Tage später werden die Stimmen ausgezählt. Erstmals tagen wird die neu zusammengesetzte Kammerversammlung im Dezember. Auf dieser ersten Sitzung wird auch der Vorstand der Ärztekammer neu gewählt.
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Pressestelle der Ärztekammer Hamburg
Tel.: 040/22 802 434
verantwortlich: Wolfram Scharenberg


(16.9.2002)
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