Facharztweiterbildung gemäß WBO 96 – Der
Countdown läuft!
Die Übergangsbestimmung des § 20 Abs. 4 WBO 05, wonach
Ärztinnen und Ärzte,
die sich am 10. Juni 2005 in Hamburg inder Facharztweiterbildung
befunden haben, diese nach den Bestimmungen der WBO 96 abschließen und
die Zulassung zur Prüfung beantragen können, läuft am 10. Juni 2012 ab.
Entsprechende Anträge müssen bis dahin vollständig
vorliegen!
Bei später eingehenden Anträgen kann die WBO 96 nicht mehr angewendet
werden. Diese sind dann auf der Grundlage der WBO 05 zu beurteilen. Sie
haben Fragen dazu? Wir beantworten sie gern.